Bodenrichtwert:

Wichtige Grundlage für die Bewertung von Grundstücken sind die von den Gutachterausschüssen veröffentlichten Bodenrichtwerte. Sie können i.d.R. telefonisch beim zuständigen Gutachterausschuss (ansässig beim Katasteramt oder bei der Kreisverwaltung) abgefragt werden.

Der Richtwert bezieht sich immer auf ein definiertes Richtwertgrundstück. Achtung! Die Definition des Richtwertgrundstückes kann sich von Gutachterausschuss zu Gutachterausschuss und sogar von Jahr zu Jahr unterscheiden.